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1267. November 18. Legnicz.

Oct. b. Mart.

Bolezlaus, Herzog von Schlesien, verspricht in Gemeinschaft mit seinem Sohne Heinrich dem Bischof, dessen Kanonikern, den Klöstern und dem Klerus für die durch den Herzog und seine Mannen noch zurückgehaltenen Zehnten des laufenden Jahres Genugthuung in der Weise, dass von deutschen Hufen, wenn sie dem wilden Walde abgewonnen würden, Vierdung, sonst 6 Mass (mensure) oder Malter, von Aeckern und Feldern aber, wo Garbenzehnt üblich war, die aber der Herzog zu deutschem Rechte auszusetzen sich gezwungen sah, von der grossen Hufe 8 Skot Silber, von der kleinen 1 Vierdung entrichtet werden solle. Wo die Zehnten verkauft sind, will der Herzog für die Zahlung des dafür verheissenen Ersatzes Sorge tragen, und auch für den okupirten Getreidezins des Kapitels Genugthuung leisten, Alles bis nächste Epiphaniä. Bezüglich des künftig zu zahlenden Feldzehntens will der Herzog zu dem seinem Bruder Wladisl. bewilligten Vergleichstermine selbst erscheinen oder Gesandte schicken.

Z.: Ico Palat., Choczlaus Richter, Conr. de Mylbuz, Heinrich von Browin (sonst Prowin), Herrn. Nemen, Rulo dessen Bruder, Pet. de Bresin, Ripert.


Aus dem lib. nig. des D.-A. f. 392 bei Stenzel Bisthums-Urkunde 32.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.